Ratgeber vom Anwalt für Strafrecht aus Dortmund

Ratgeber zur strafbefreienden Selbstanzeige

Rechtsanwalt Dieter Axmann - Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund - über die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.

Selbstanzeige - ein praktischer Überblick:

  • Durch eine Selbstanzeige legt man freiwillig bisher verschwiegene Einnahmen offen.

  • Damit man straffrei ausgeht muss eine Selbstanzeige vollständig, zeitnah und vor Beginn von Ermittlungen erfolgen.
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  • Eine Selbstanzeige ist ein komplexes Verfahren. Sie sollten sich von einem erfahrenen Anwalt vorher beraten lassen.

Sie haben Steuern hinterzogen und möchten reinen Tisch machen? Unter Umständen macht eine Selbstanzeige Sinn und wirkt für Sie strafbefreiend. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht darüber beraten.

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Sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können sich mit dem Verdacht der Straftat einer Steuerhinterziehung konfrontiert sehen. Die Selbstanzeige spielt besonders hier im Steuerstrafrecht eine wichtige Rolle. Für die Betroffenen ist die Selbstanzeige oftmals ein wesentliches Verteidigungsinstrument. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Selbstanzeige. Beachten Sie jedoch, dass ein Ratgeber niemals individuelle Beratung von Rechtsanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ersetzen kann.

Steuerhinterziehung als Kritik am deutschen Steuersystem?

Mitunter kann das Aufsetzen einer Steuererklärung eine komplexe zeitintensive Angelegenheit werden. Fehler, Irrtümer oder gar gezielte Falschangaben in der Steuererklärung können zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen. Aber auch die bloße Nichtabgabe der Steuererklärung kann u. U. schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Die Selbstanzeige kann weiteren Ärger ersparen

Wenn der Staat von zuvor unbekannt gebliebenen Einnahmequellen erfährt, muss der Betroffene mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Je nach Umfang der hinterzogenen Steuern und / oder der Art und Weise der Hinterziehung sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe die Folge. Darüber hinaus sind die hinterzogenen Steuern zu erstatten und ein sogenannter Säumniszuschlag samt Hinterziehungszinsen zu zahlen. Mit einer ordnungsgemäßen und rechtzeitig eingereichten Selbstanzeige kann diesen Gefahren wirksam begegnet werden.

Mit der Selbstanzeige zurück zur Steuerehrlichkeit

Der Staat hat Steuerzahlern die Möglichkeit gegeben, im Falle einer Steuerhinterziehung eine strafbefreiende Selbstanzeige durchzuführen. Diese Option sollte auch wahrgenommen werden, um sonst drohende Geld- bzw. Gefängnisstrafen zu vermeiden. Wer jedoch bei einer Selbstanzeige Fehler macht, verspielt womöglich die Strafbefreiung! Eine Selbstanzeige sollte daher nur von einem Fachanwalt für Strafrecht durchgeführt werden.

Selbstanzeige nur mit anwaltlicher Hilfe durchführen

Für eine Selbstanzeige existiert keine allgemeingültige Mustervorlage, die einfach ausgefüllt werden kann. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Als im Steuerstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund die wichtigen Details und Fallstricke. Er berät Sie auf dem Weg zurück zur Steuerehrlichkeit und ist stets für Sie da, wenn es noch offene Fragen zur Selbstanzeige, der Steuererklärung oder dem Steuerstrafrecht selbst gibt. Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson: wenn Sie das Aufsetzen einer Selbstanzeige in Betracht ziehen, nutzen Sie die Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Axmann.

In Dortmund, NRW & bundesweit – Strafverteidiger Dieter Axmann

Als Strafverteidiger bin ich Ihr Ansprechpartner für alle strafrechtlichen Belange. Über meinen Kanzleistandort hinaus bin ich auch in ganz Nordrhein-Westfalen, sowie bundesweit für meine Mandanten da. Ich sorge dafür, dass in etwaigen Strafverfahren gegen Sie, Ihre Rechte gewahrt und der Verfahrensablauf fair bleiben. Nehmen Sie umgehend telefonischen Kontakt zu meiner Kanzlei in Dortmund auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen.

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Rechtsanwalt Dortmund - Dieter Axmann - Strafrecht